Ein Konto, das mitwächst.
Unser mitwachsendes Konto passt sich jeder Lebensphase Ihres Kindes optimal an – vom Sparkonto fürs Baby bis zum Girokonto für Kinder und junge Erwachsene. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Unser Konto wächst wie Ihr Kind von Anfang an mit
Den Umgang mit Geld lernen – auf Wunsch mit Sparkassen-Card¹
Ein (fast) vollwertiges Girokonto
Das vollwertige Girokonto für junge Erwachsene
¹ Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
2 Kostenfrei für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen Sozialen Jahr bis einschließlich 25 Jahre.
Wie Ihr Neugeborenes fängt es klein an: als Ansparkonto mit Guthabenverzinsung. Einzahlungen sind jederzeit möglich, auch von Verwandten oder Paten.
Vom Ansparkonto zum Taschengeldkonto: Sie entscheiden, wann Ihr Kind seine eigene Sparkassen-Card bekommt. Ihr Kind lernt so, sein Taschengeld zu verwalten – natürlich nur auf Guthabenbasis.
Selbst Bargeld einzahlen lassen oder kleine Bargeldauszahlungen? Von nun an ganz einfach. Auch Kontoauszüge kann Ihr Kind mit der eigenen Sparkassen-Card abholen.
Ab 6 Jahren gibt es für Kinder und junge Erwachsene viele tolle Mehrwerte zum kostenlosen Konto obendrauf.
Für Kinder und junge Erwachsene bis zum 17. Lebensjahr.
Mit der MeinGiro-Vorteilskarte oder der eigenen Sparkassen-Card hat man immer alle Vorteile dabei.
Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis und in der Entgeltinformation.
Jetzt ist das Konto ein (fast) vollwertiges Girokonto mit Sparkassen-Card, Online-Banking und allem was dazu gehört. Natürlich auf Guthabenbasis – ideal fürs Taschengeld, den Lohn für Ferienjobs oder die Ausbildungsvergütung.
Ab 18 Jahren ist auch das mitwachsende Konto erwachsen und ein vollwertiges Girokonto. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studenten auch ein Studentenkredit möglich.
Mit der MeinGiro-Vorteilskarte oder der Sparkassen-Card gibt es tolle Mehrwerte obendrauf:
Ermäßigung auf den Eintrittspreis
Jetzt auch mit Ihrer Sparkassen-Card1, Sparkassen-Kreditkarte oder Mastercard Basis/Visa Basis1 mobil bezahlen: Fügen Sie einfach Ihre Karte in die Wallet App Ihres Apple-Geräts hinzu, um Apple Pay zu nutzen. Oder laden Sie für Ihr Android™-Smartphone die App „Mobiles Bezahlen“ herunter. Weitere Informationen unter www.sparkasse.de/kontaktloszahlen.
Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis und in der Entgeltinformation.
Alles rund um das Girokonto für Ihr Kind.
Das mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.
Eine Sparkassen-Card bieten wir ab acht Jahren an. Sie entscheiden aber selbst, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Mit der Karte kann Ihr Kind sich dann zum Beispiel selbstständig Bargeld auszahlen lassen.
Ein Anruf genügt: Über die Sperr-Notrufnummer +49 116 116 kann die Karte jederzeit gesperrt werden. Denken Sie auch an Kreditkarten (ab 18 Jahre) und das Online-Banking.
Nein. Bei dem mitwachsenden Girokonto für Kinder und Schüler (auch Jugendkonto oder Schülerkonto genannt) ist keine Kontoüberziehung möglich. Ihr Kind kann sich nur so viel Bargeld auszahlen lassen, wie Guthaben auf dem Konto ist – kostenlos an Geldautomaten der Sparkassen in Deutschland.
Ab 18 Jahren ist auch das mitwachsende Konto erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studenten auch ein Studentenkredit möglich.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Hier können Sie uns informieren, wenn Sie ein mitwachsendes Konto für Ihr Kind eröffnen möchten. Anschließend melden wir uns bei Ihnen, um die Details zu besprechen: zum Beispiel Sparkassen-Card und Online-Banking. Danach noch die Unterlagen unterschreiben (Unterschriften sind von beiden gesetzlichen Vertretern notwendig) – fertig.
Sie entscheiden, wann weitere Bausteine freigeschaltet werden (zum Beispiel Online-Banking). Sie entscheiden auch, ob Ihr Kind das Konto und die Umsätze im Online-Banking nur sehen oder auch Geld überweisen darf.
Auf Wunsch können Sie das mitwachsende Konto – sowohl das MeinGiroKnax als auch das MeinGiroStart – in Ihrem Online-Banking sehen. Natürlich bekommen Sie auch am Telefon und in der Filiale Auskunft zum Konto Ihres Kindes. Sie können rund um die Uhr Bargeldeinzahlungen, Bargeldauszahlung und Umbuchungen durchführen – auch mit Ihrer eigenen Sparkassen-Card. Auf Wunsch informiert Sie der Kontowecker über Buchungen auf dem Konto Ihres Kindes.
Ihr Kind ist der Hauptkontoinhaber. Als gesetzliche Vertreter besitzen Sie eine Kontovollmacht und haben ebenfalls Zugriff auf das Konto.
Ist Ihr Kind noch unter 18 Jahre alt, kann es die Mastercard- oder Visa Card Basis (Debitkarte) nutzen, eine Karte auf Guthabenbasis. Praktisch zum Beispiel für Käufe im Internet, einen Urlaub oder ein Au-pair-Jahr. Sobald Ihr Kind volljährig ist, kann es seine eigene Kreditkarte zum Konto beantragen. Bei einem regelmäßigen Einkommen gibt es den Klassiker unter den Kreditkarten – die Standard Kreditkarte.