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Vorteile

Vorteile des mit­wachsenden Kontos

  • Kostenloses Girokonto für alle von 0 bis 25 Jahren1
  • Kostenlose MeinGiro-Vorteilskarte für Ihr Kind, mit der es jeden Tag Geld sparen kann
  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetz­liche Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind – keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter2
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang

Girokonto eröffnen – so einfach geht‘s

  1. Senden Sie das ausgefüllte Online-Formular ab.
  2. Ein Mitarbeiter Ihrer Sparkasse wird sich innerhalb eines Arbeitstages bei Ihnen melden.
  3. Im Termin unterschreiben Sie die Unterlagen zur Kontoeröffnung und erhalten sofort die Kontonummer.
Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Mitwachsendes Konto – bequem online oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Funktionalität

Das Konto, das mitwächst

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Spar- und Taschengeld­konto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

0 - 5 Jahre – Ansparkonto

MeinGiroKnax – Das erste Ansparkonto

Wie Ihr Neugeborenes fängt es klein an: als Ansparkonto mit Guthabenverzinsung. Einzahlungen sind jederzeit möglich, auch von Verwandten oder Paten.

  • Verzinsung von 0,5 % p.a. bis 1.000 € (für Minderjährige)
  • Kosten­lose Konto­führung
  • Guthabenkonto (Keine Konto­überziehung möglich)
  • Bargeld­ein- und Aus­zahlungen jeder­zeit mög­lich3
  • Online-Banking-Zugang mit elek­tronischem Post­fach für Sie als gesetz­lichen Ver­treter1
6 - 9 Jahre – Taschengeldkonto

MeinGiroKnax – Flexibles Taschengeldkonto

Vom Ansparkonto zum Taschengeldkonto: Sie entscheiden, wann welche Funktionen hinzukommen. Ihr Kind lernt so, sein Taschengeld zu verwalten.

  • Verzinsung von 0,5 % p.a. bis 1.000 € (für Minderjährige)
  • Kosten­lose Konto­führung 
  • Guthabenkonto (Keine Konto­überziehung möglich)
  • Kostenlose MeinGiro-Vorteilskarte, mit der Ihr Kind jeden Tag Geld sparen kann
  • Taschengeld ganz einfach per Dauerauftrag
  • Den Umgang mit Geld lernen – auf Wunsch mit Sparkassen-Card4 mit Kontaktlos-Bezahlfunktion und Wunsch-PIN
  • Online-Banking-Zugang mit elek­tronischem Post­fach für Sie als gesetz­lichen Ver­treter1
10 - 17 Jahre – (Fast) Vollwertiges Girokonto

Aus MeinGiroKnax wird MeinGiroStart: Ein (fast) vollwertiges Girokonto

Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Ihr Kind geht schon mit dem ersten eigenen Geld um.

  • Verzinsung von 0,5 % p.a. bis 1.000 € (für Minderjährige)
  • Kosten­lose Konto­führung 
  • Guthabenkonto (Keine Konto­überziehung möglich)
  • Kostenlose MeinGiro-Vorteilskarte, mit der Ihr Kind jeden Tag Geld sparen kann
  • Sparkassen-Card4 mit Kontaktlos-Bezahlfunktion und Wunsch-PIN
  • Online-Banking-Zugang mit sicherem pushTAN-Verfahren auch für Ihr Kind
  • giropay | Kwitt, Kontowecker und Klicksparen
  • Alleinige Verfügungsmacht für Ihr Kind, um den verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Geld zu lernen2
  • Online-Banking-Zugang mit elektronischem Postfach für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter1

 

18 - 25 Jahre – Vollwertiges Girokonto

MeinGiroStart – Das vollwertige Girokonto für junge Erwachsene

Aus­bildung, Studium oder Beruf? Ihr Kind wird erwachsen und sein Konto auch.

  • Kosten­lose Konto­führung für Schüler, Studenten und Azubis bis 25 Jahre1
  • Online-Banking-Zugang mit sicherem pushTAN-Verfahren
  • Kontakt­loses Bezahlen mit der Sparkassen-Card4 oder dem Smart­phone
  • Online zahlen mit paydirekt I Kwitt und bequem von Smart­phone zu Smart­phone über­weisen
  • Auf Wunsch: MeinGiroPremium mit 50 % Rabatt und S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung)
  • Mit der Sparkassen-Kreditkarte exklusive Mehrwerte sichern

Unsere Partner – Ihre Vorteile

Ab 6 Jahren gibt es für Kinder und junge Erwachsene viele tolle Mehrwerte zum kostenlosen Konto obendrauf.

Jetzt kommt mehr Spaß auf´s Konto

Mit der MeinGiro-Vorteilskarte oder der eigenen Sparkassen-Card4 hat man immer alle Vorteile dabei.

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetz­licher Ver­treter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Konto­wecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit giropay I Kwitt Taschen­geld in Echt­zeit kosten­frei senden
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

FAQ

Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Konto­eröffnung bequem von Zuhause aus durch­führen. Hierzu sind neben der Ein­reichung der Geburts­urkunde auch Online-Legitimationen der gesetz­lichen Ver­treter not­wendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind, können Sie die Konto­eröffnung auch mit einer TAN be­stätigen. Der zweite gesetz­liche Ver­treter bestätigt die Konto­eröffnung immer über eine Online-Legitimation.

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Konto­nummer/ IBAN des mit­wachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Eine Sparkassen-Card bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Was passiert, wenn mein Kind die Sparkassen-Card verliert?

Was passiert, wenn mein Kind die Sparkassen-Card verliert?

Ein Anruf genügt: Über die Sperr-Notrufnummer +49 116 116 kann die Karte jederzeit gesperrt werden. Denken Sie auch an Kreditkarten (ab 18 Jahre) und das Online-Banking.

Tipp:

  • 24 -Stunden-Servicehotline für Fragen zur Kreditkarte: +49 89 411 116 446

Tipp:

  • 24 -Stunden-Servicehotline für Fragen zur Kreditkarte: +49 89 411 116 446
Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Kann das mitwachsende Konto überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mit­wachsende Konto er­wachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regel­mäßigen Geld­eingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studenten­kredit möglich.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mit­wachsende Konto bleibt bis zum 25. Geburts­tag kosten­frei.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat
Wer ist Kontoinhaber des mitwachsenden Kontos?

Wer ist Kontoinhaber des mitwachsenden Kontos?

Ihr Kind ist der Hauptkontoinhaber. Als gesetzliche Vertreter besitzen Sie eine Kontovollmacht und haben ebenfalls Zugriff auf das Konto.

Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Ja, mit der Online-Konto­eröffnung erhalten Sie als gesetz­liche Ver­treter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

Ab wann gibt es eine Kreditkarte zum Konto?

Ab wann gibt es eine Kreditkarte zum Konto?

Ist Ihr Kind noch unter 18 Jahre alt, kann es die Mastercard- oder Visa Card Basis (Debitkarte) nutzen, eine Karte auf Guthabenbasis. Praktisch zum Beispiel für Käufe im Internet, einen Urlaub oder ein Au-pair-Jahr. Sobald Ihr Kind volljährig ist, kann es seine eigene Kreditkarte zum Konto beantragen. Bei einem regelmäßigen Einkommen gibt es den Klassiker unter den Kreditkarten – die Standard Kreditkarte.

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Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Mitwachsendes Konto – bequem online oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

1 Kostenfrei für Schüler, Auszu­bildende, Studenten und Teil­nehmer am Bundes­freiwilligen­dienst oder Frei­willigen Sozialen Jahr bis einschließlich 25 Jahre.

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

4 Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.

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