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Anschlussfinanzierung

Ihre Zinsfestschreibung läuft innerhalb der nächsten sechs Monate aus und Sie möchten eine Restschuld finanzieren?

  • Heute schon die Darlehenszinsen für morgen sichern
  • Planungssicherheit für die folgenden Jahre
  • Sechs Monate vor Finanzierungsauslauf möglich

So funktioniert die Anschlussfinanzierung

Bei einem Immobiliendarlehen wird in der Regel eine Zinsbindung für 5, 10 oder 15 Jahre vereinbart. In den meisten Fällen ist nach Ablauf dieser Zeit noch eine Restschuld vorhanden, für die eine Anschlussfinanzierung benötigt wird. Diese wird kurz vor Ablauf Ihrer Zinsfestschreibung zum dann gültigen Zinssatz vereinbart.

Wir finden die passende Finanzierung für Ihre Immobilie.

Immobilienfinanzierung
05221 140-14060

Anschlussfinanzierung mit Forward-Darlehen

Nicht immer bleibt das Zinsniveau so wie heute. Deshalb sollten Sie frühzeitig planen, um Ihre Finanzierung so günstig wie möglich zu gestalten.    

  • Garantierte Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung
  • Günstige Darlehenszinsen schon im Voraus sichern
  • Mehr als sechs Monate vor Finanzierungsauslauf möglich
  • Planungssicherheit für die folgenden Jahre

So funktioniert ein Forward-Darlehen

Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich das aktuelle Zinsniveau bereits bis zu vier Jahre vor Ablauf der Zinsbindung sichern. So wissen Sie heute schon genau, womit Sie rechnen können. Für die Zinssicherung per Forward-Darlehen zahlen Sie einen geringen Zinsaufschlag.  


Ist jetzt der richtige Zeitpunkt? In letzter Zeit sind die Zinsen deutlich gestiegen. Der Sinn eines Forward-Darlehens ist, sich möglichst niedrige Zinsen für längere Zeit zu sichern. Denn auch wenn die Zinsen steigen – der vereinbarte Zinssatz bleibt bestehen.

Wir finden die passende Finanzierung für Ihre Immobilie.

Immobilienfinanzierung
05221 140-14060

Häufige Fragen zum Ablauf der Zinsbindung

Was passiert, wenn die Zinsbindung ausläuft und ich vorher nichts unternommen habe?

Für den Fall, dass Sie nichts unternehmen, erhalten Sie von uns spätestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Zinsfestschreibung ein neues Angebot für Ihre Immobilienfinanzierung, Sie werden also auf jeden Fall rechtzeitig über den bevorstehenden Auslauf Ihrer aktuellen Kreditkondition informiert.

Sollten Sie bis zum Ablauf der jetzigen Festzinsvereinbarung Ihre Konditionsentscheidung noch nicht getroffen haben, wird Ihr Darlehen danach mit einem variablen Zinssatz weiter geführt.

Wonach richtet sich der variable Zinssatz?

Die Anpassung des Sollzinssatzes richtet sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Dreimonats-EURIBOR

Maßgeblich ist der am Tag der Anschlussfinanzierung ermittelte Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig zum letzten Bankarbeitstag eines jeden Quartals überprüfen.  Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Anpassung des Sollzinssatzes verändert, sinkt oder steigt der Sollzinssatz um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum ersten Bankarbeitstag des folgenden Quartals. Sie werden nach Ablauf der Zinsbindungsfrist vierteljährlich (Unterrichtungsintervall) über den Sollzinssatz, die Höhe des Referenzzinssatzes, die angepasste Höhe der Teilzahlungen und die Zahl und die Fälligkeit der Teilzahlungen, sofern sich diese ändern, unterrichtet. Die Information kann auf dem Kontoauszug für das Konto erfolgen, über das das Darlehen in Anspruch genommen wird bzw. die laufenden Teilbeträge abgebucht werden.

Sie können die Höhe des Referenzzinssatzes zudem in den Geschäftsräumen der Sparkasse einsehen.

Wonach richtet sich der Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung?

Der Zinssatz richtet sich unter anderem nach dem Zeitpunkt des zukünftigen Zinsauslaufes, der Laufzeit der Zinsbindung und der Marktlage. 

Fordern Sie sich am besten gleich Ihr persönliches Angebot an. 

Kann ich als Neukunde eine Anschlussfinanzierung mit der Sparkasse Herford vereinbaren?

Natürlich, wir benötigen nur einige Unterlagen von Ihnen, wie z. B. den Kaufvertrag, die bestehende Gebäudeversicherungs-Police, den letzter Grundsteuer-Bescheid.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch. 

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