Ihre Zinsfestschreibung läuft innerhalb der nächsten sechs Monate aus und Sie möchten eine Restschuld finanzieren?
So funktioniert die Anschlussfinanzierung
Bei einem Immobiliendarlehen wird in der Regel eine Zinsbindung für 5, 10 oder 15 Jahre vereinbart. In den meisten Fällen ist nach Ablauf dieser Zeit noch eine Restschuld vorhanden, für die eine Anschlussfinanzierung benötigt wird. Diese wird kurz vor Ablauf Ihrer Zinsfestschreibung zum dann gültigen Zinssatz vereinbart.
Nicht immer bleibt das Zinsniveau so wie heute. Deshalb sollten Sie frühzeitig planen, um Ihre Finanzierung so günstig wie möglich zu gestalten.
So funktioniert ein Forward-Darlehen
Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich das aktuelle Zinsniveau bereits bis zu vier Jahre vor Ablauf der Zinsbindung sichern. So wissen Sie heute schon genau, womit Sie rechnen können. Für die Zinssicherung per Forward-Darlehen zahlen Sie einen geringen Zinsaufschlag.
Ist jetzt der richtige Zeitpunkt? In letzter Zeit sind die Zinsen deutlich gestiegen. Der Sinn eines Forward-Darlehens ist, sich möglichst niedrige Zinsen für längere Zeit zu sichern. Denn auch wenn die Zinsen steigen – der vereinbarte Zinssatz bleibt bestehen.
Für den Fall, dass Sie nichts unternehmen, erhalten Sie von uns spätestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Zinsfestschreibung ein neues Angebot für Ihre Immobilienfinanzierung, Sie werden also auf jeden Fall rechtzeitig über den bevorstehenden Auslauf Ihrer aktuellen Kreditkondition informiert.
Sollten Sie bis zum Ablauf der jetzigen Festzinsvereinbarung Ihre Konditionsentscheidung noch nicht getroffen haben, wird Ihr Darlehen danach mit einem variablen Zinssatz weiter geführt.
Die Anpassung des Sollzinssatzes richtet sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Dreimonats-EURIBOR
Maßgeblich ist der am Tag der Anschlussfinanzierung ermittelte Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig zum letzten Bankarbeitstag eines jeden Quartals überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Anpassung des Sollzinssatzes verändert, sinkt oder steigt der Sollzinssatz um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum ersten Bankarbeitstag des folgenden Quartals. Sie werden nach Ablauf der Zinsbindungsfrist vierteljährlich (Unterrichtungsintervall) über den Sollzinssatz, die Höhe des Referenzzinssatzes, die angepasste Höhe der Teilzahlungen und die Zahl und die Fälligkeit der Teilzahlungen, sofern sich diese ändern, unterrichtet. Die Information kann auf dem Kontoauszug für das Konto erfolgen, über das das Darlehen in Anspruch genommen wird bzw. die laufenden Teilbeträge abgebucht werden.
Sie können die Höhe des Referenzzinssatzes zudem in den Geschäftsräumen der Sparkasse einsehen.
Der Zinssatz richtet sich unter anderem nach dem Zeitpunkt des zukünftigen Zinsauslaufes, der Laufzeit der Zinsbindung und der Marktlage.
Fordern Sie sich am besten gleich Ihr persönliches Angebot an.
Natürlich, wir benötigen nur einige Unterlagen von Ihnen, wie z. B. den Kaufvertrag, die bestehende Gebäudeversicherungs-Police, den letzter Grundsteuer-Bescheid.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.
Die Zinsen steigen – Jetzt mit LBS-Bausparen vorsorgen
Kühlen Kopf bewahren und Zinsen für Ihren Wohntraum sichern.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.