Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann. Wie sichere ich mein Vermögen für die nächste Generation. Ob privat geführte Unternehmen, Grundstücke, Kunstwerke oder ungewöhnliche Lebensmodelle – Vermögensstrukturen sind oft vielschichtig. Technische, rechtliche und steuerliche Herausforderungen werden frühzeitig erkannt und gemeinsam mit Ihnen zur optimalen Nachlassplanung verbunden. Dafür greift die Sparkasse Herford auf ein starkes Netzwerk von Spezialistinnen und Spezialisten zurück – hier für Sie, vor Ort.
Werte schaffen – sichern – weitergeben
„Generationenmanagement bedeutet für mich, Ihre Idee vom Leben auch nach Ihrem Tod sichtbar und vor allem wirksam werden zu lassen: Unabhängig davon, ob Sie Ihre geschaffenen Werte gezielt an die nächste Generation weitergeben wollen, Sinn „stiftende“ Lösungen bevorzugen oder den Schwerpunkt auf eine steueroptimierte Nachfolge legen – gemeinsam finden wir den passenden Weg, damit Ihre Ideen weiterleben. Lassen Sie uns sprechen.“
Jens Bunte
Spezialist Generationen- und Stiftungsmanagement
Das Thema ist komplex. Deshalb stehen Sie damit nicht alleine da. Ihre Sparkasse arbeitet mit einem starken Netzwerk hier im Kreis Herford zusammen. Dazu gehören erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Bestatter sowie Vereine für Betreuung – alle direkt aus der Region.
Wichtig: Die Sparkasse Herford bietet keine eigene Rechts- oder Steuerberatung an. Für diese Fragen werden die Partnerinnen und Partner früh eingebunden. So erhalten Sie wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Unterstützung aus einer Hand – gut abgestimmt und vor Ort.
Es ist sinnvoll, schon jetzt festzulegen, wer in einer notwendigen Situation für Sie sprechen darf und Ihren Willen durchsetzt, wenn Sie es nicht können: etwa bei medizinischen Entscheidungen, Finanzen oder der Betreuung. Dafür gibt es die Möglichkeiten verschiedener Vollmachten oder Verfügungen. Sie erhalten einen Überblick über die Optionen und entscheiden anschließend selbst, welche für Sie die Richtige ist.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Eine Vertrauensperson kann Ihren Willen gegenüber Ärztinnen, Ärzten und Pflegepersonal durchsetzen – zum Beispiel mit einer passenden Vorsorgevollmacht.
Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht eine Person vor, die Sie vertreten soll, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie können darin auch Wünsche festlegen – zum Beispiel, ob Sie lieber zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen. Diese Personen dürfen für Sie entscheiden und handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind – zum Beispiel bei Fragen zu Gesundheit, Pflege, Wohnen oder Finanzen.
Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat, hat klare Ziele vor Augen. Durch die Festlegung einer Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorgestellt haben. Die Sparkasse Herford übernimmt die Abwicklung und Verwaltung Ihres Nachlasses nach Ihrem letzten Willen. Das entlastet Ihre Angehörigen und vermeidet Streitigkeiten unter Erben und Vermächtnisnehmerinnen und Vermächtnisnehmern.
Vorteile:
Leistungen:
Sie möchten Gutes tun, gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, Ihren Namen erhalten oder Ihren Nachlass regeln. Das sind mögliche Motive, um eine eigene Stiftung zu gründen, eine Zustiftung oder die Zusammenarbeit mit einer externen Stiftung zu wählen. Die Sparkasse Herford begleitet Sie kompetent von der Idee bis zur Errichtung Ihrer Stiftung sowie zur Einrichtung einer Zustiftung. Zudem erhalten Sie in allen Aspekten der Stiftungsarbeit kompetente Betreuung. Fokussieren Sie sich auf Ihren Stiftungszweck – die Sparkasse Herford entlastet Sie bei der Administration.
Zu den ersten Entscheidungen, die Sie als Stiftungsgründerin oder Stiftungsgründer zu treffen haben, zählt die Wahl zwischen zwei Rechtsformen – der selbstständigen Stiftung und der Treuhandstiftung. Hierbei sind sowohl Ihre Vorgaben als auch die Größenordnung des eingebrachten Vermögens entscheidend. Selbstverständlich steht Ihnen die Sparkasse Herford auch bei der Klärung dieser Frage mit ihrem Fachwissen zur Verfügung. Die Alternativen kurz erklärt:
Die selbstständige Stiftung firmiert offiziell unter der Bezeichnung „Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts“. Sie ist durch die Stiftungsaufsichtsbehörde anzuerkennen und erfordert dauerhafte Vorstandsstrukturen. Das empfohlene Stiftungskapital liegt bei mindestens 1 Million Euro.
Die Treuhandstiftung wird von einer externen Partnerin oder einem externen Partner verwaltet. Hier geht das Stiftungsvermögen an eine Treuhänderin oder einen Treuhänder, der es gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Vorstandsstrukturen und eine stiftungseigene Verwaltung sind nicht zu etablieren. Angeraten ist ein Stiftungskapital von mindestens 250.000 Euro.
Die Bürgerstiftung „Unser Herz schlägt hier“ der Sparkasse Herford setzt sich seit zehn Jahren für die Unterstützung von Vereinen und Einrichtungen in der Region ein. Gegründet, um die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Herford zu fördern, bietet die Stiftung verschiedene Förderschwerpunkte. Sie hat zahlreiche erfolgreiche Projekte realisiert und ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Engagements der Sparkasse Herford. Die Stiftung trägt dazu bei, das Leben in der Region nachhaltig zu verbessern.
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