Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Sanieren (263) werden alle energetischen Maßnahmen gefördert, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen.
Erhalten Sie bis zu 10 Millionen Euro Kredit und zahlen weniger zurück: Durch einen Zuschuss zur Tilgung von bis zu 35 Prozent
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück. Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.
Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/263
Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.
Mit dem Förderkredit Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) werden der Neubau und der Erstkauf von klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland gefördert.
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.
Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/299
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Das KfW-Energieeffizienzprogramm (292) unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/292
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Mit dem KfW-Umweltprogramm (240) werden Investitionen gefördert, die umwelt- und ressourcenschonenden Maßnahmen, die kreislauforientiertes Wirtschaften, Klimaschutz oder die Anpassung Ihres Unternehmens an die Folgen des Klimawandels zum Ziel haben.
Mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt Sie die KfW bei der Finanzierung von allgemeinen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im In- und Ausland wie zum Beispiel:
Mit einem Tilgungszuschuss zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt Sie die KfW bei Investition in natürlichen Klimaschutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wie zum Beispiel:
Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/240
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