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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Ihr kompetenter Partner

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Ihre Auslands­geschäfte abzusichern:

  • Sicherheit geht vor! Wir bieten individuelle Lösungen aus einer Hand.
  • Schutz vor wirtschaftlichen und politischen Risiken durch Einsatz eines geeigneten Produktes.
  • Ablauf nach klaren Regeln der internationalen Handelskammer, Paris.

Ihr Institut bietet Ihnen gleich mehrere Möglich­keiten des Dokumenten­geschäfts an:

  • Dokumentenakkreditiv
  • Dokumenteninkasso
  • Garantie

Wir machen uns stark für Ihr AuslandsgeschäftSeit dem 1. Oktober 2024 begleiten wir unsere international tätigen Firmenkundinnen und -kunden gemeinsam mit der S-International Westfalen-Lippe. Damit bündeln wir die Kräfte von regionalen Sparkassen. 

Ihr nächster Schritt

Sichern Sie Ihre internationalen Geschäfte bestmöglich ab und lassen Sie sich von Experten begleiten. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrem Berater.

Dokumentenakkreditiv

Dokumentenakkreditiv: Geschäfte professionell absichern

Mit einem Dokumentenakkreditiv definieren Sie als Importeur Bedingungen, die Ihre Importe sichern. Als Exporteur erhalten Sie von der Bank Ihres Geschäfts­partners ein Zahlungs­versprechen.

  • Das Dokumentenakkreditiv ist eine der im Außenhandel üblichen Zahlungsbedingungen, die im Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur vereinbart werden.
     
  • Die Bank des Importeurs (Akkreditivbank) übernimmt für Rechnung des Importeurs gegenüber dem Exporteur ein abstraktes Zahlungsversprechen, welches bei Vorlage der vorgeschriebenen Dokumente und der Erfüllung der Akkreditivbedingungen einzulösen ist.
     
  • Sowohl Importeur als auch Exporteur befriedigt diese Zahlungsvereinbarung im Hinblick darauf, dass die Rechnung Zug um Zug gegen Übergabe der die Ware vertretenden Dokumente unter bankmäßiger Absicherung bezahlt wird.

Mit Bestätigung

Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt Ihre Sparkasse Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungs­versprechen zu dem Zahlungs­versprechen der Bank des Importeurs.

Alternativer Schutz

Enthält das Akkreditiv keinen Bestätigungs­auftrag, bietet Ihnen Ihre Sparkasse eine alternative Sicherheit an – per „Dokumentenschutz-Zusage“.

Dokumenteneinreichung

Bitte nutzen Sie zur Einreichung Ihrer Export- Akkreditivdokumente das folgende Dokumenten- Einreichungsformular.

Eröffnungsauftrag

Sie sind Importeur und müssen ein Akkreditiv stellen? Bitte nutzen Sie folgenden Akkreditiveröffnungsauftrag.

So funktioniert ein bestätigtes Akkreditiv2

  1. Abschluss des Liefervertrags zwischen Exporteur und Importeur.
  2. Der Importeur erteilt einen Akkreditiv-Eröffnungsauftrag an seine Bank. Die Bank prüft die Bonität des Importeurs und gewährt einen Avalkredit.
  3. Übersendung der Akkreditiv-Eröffnung mit Bestätigungsauftrag an die avisierende Bank.
  4. Prüfung der Bonität der Akkreditiv­bank und Mitteilung über die Akkreditiv-Eröffnung und die Bestätigung an den Exporteur.
  5. Einreichung der Dokumente bei der avisierenden Bank (Zahlstelle) nach erfolgtem Waren­versand an den Importeur.
  6. Nach Prüfung der Dokumente und Feststellung der Über­einstimmung mit den Akkreditiv-Bedingungen wird der vereinbarte Betrag an den Exporteur ausgezahlt. Gleichzeitig erfolgt der Versand der Dokumente seitens der avisierenden Bank an die Akkreditiv­bank und von dieser an den Importeur.

So funktioniert ein bestätigtes Akkreditiv2

  1. Abschluss des Liefervertrags zwischen Exporteur und Importeur.
  2. Der Importeur erteilt einen Akkreditiv-Eröffnungsauftrag an seine Bank. Die Bank prüft die Bonität des Importeurs und gewährt einen Avalkredit.
  3. Übersendung der Akkreditiv-Eröffnung mit Bestätigungsauftrag an die avisierende Bank.
  4. Prüfung der Bonität der Akkreditiv­bank und Mitteilung über die Akkreditiv-Eröffnung und die Bestätigung an den Exporteur.
  5. Einreichung der Dokumente bei der avisierenden Bank (Zahlstelle) nach erfolgtem Waren­versand an den Importeur.
  6. Nach Prüfung der Dokumente und Feststellung der Über­einstimmung mit den Akkreditiv-Bedingungen wird der vereinbarte Betrag an den Exporteur ausgezahlt. Gleichzeitig erfolgt der Versand der Dokumente seitens der avisierenden Bank an die Akkreditiv­bank und von dieser an den Importeur.

Ihre Sicherheit bei einem Akkreditiv

Aufgrund des Zahlungs­versprechens der Bank des Importeurs ist das Akkreditiv für den Exporteur sicherer als das Inkasso. Die tritt ein, wenn der Importeur nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt Ihre Sparkasse Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungs­versprechen. Dieses sichert Sie ab: gegen den Ausfall der Akkreditivbank sowie gegen politische Risiken im Ausland.

Ihr nächster Schritt

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Dokumenteninkasso

Dokumenteninkasso: Sicherheit für Leistungen

Beim Dokumenteninkasso werden Sie von Banken im In- und Ausland unterstützt. Die jeweiligen Kreditinstitute überreichen dem Importeur die Dokumente für die Ware erst gegen Vergütung (Dokumente gegen Bezahlung) oder gegen Wechsel­akzeptierung (Dokumente gegen Akzept). Damit erwirbt der Importeur das Eigentum an der Ware nur bei Zahlung. Und der Exporteur erhält den Waren­wert erst nach vorgeschriebener Lieferung.

Ihre Vorteile

  • Sicherer für den Exporteur als ein einfaches Zahlungs­versprechen1
  • Ein guter Kompromiss, sofern der Importeur kein Akkreditiv wünscht
  • Sichere Abwicklung aufgrund einheitlicher Richtlinien
  • Die Bonität des Importeurs wird nicht belastet
  • Der Importeur erhält bei Vereinbarung der richtigen Dokumente die Ware nur bei Zahlung
  • Gegen­finanzierung eines akzeptierten Wechsels möglich

Inkassoauftrag 

Der folgende Inkassoauftrag soll Sie bei der Abwicklung Ihrer Exportinkassi unterstützen.

So funktioniert ein Inkasso2

  1. Vereinbarung des Dokumenteninkassos im Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur.
  2. Einreichung der Dokumente mit Inkassoauftrag nach erfolgtem Warenversand bei der Bank des Exporteurs.
  3. Vorlage der Dokumente gegen Zahlung.
  4. Zahlung.

So funktioniert ein Inkasso2

  1. Vereinbarung des Dokumenteninkassos im Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur.
  2. Einreichung der Dokumente mit Inkassoauftrag nach erfolgtem Warenversand bei der Bank des Exporteurs.
  3. Vorlage der Dokumente gegen Zahlung.
  4. Zahlung.
Ihr nächster Schritt

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Garantie

Garantie: Ihre Sparkasse tritt für Sie ein

Unter einer Bankgarantie versteht man das un­widerrufliche, abstrakte Versprechen zwischen einer Bank als Bürgin und einem Kunden als Garantie­nehmer, in welchem das Kredi­tinstitut dem Begünstigten versichert, ihm eine Zahlung in vereinbarter Summe zu leisten, sofern vereinbarte Voraus­setzungen erfüllt wurden.

Ihre Vorteile

  • Als Begünstigter: Schutz vor Nicht­erfüllung der Pflichten Ihres Vertrags­partners
  • Als Auftrag­geber: Sie stärken Ihre Vertrauens­würdigkeit bei Geschäfts­partnern
  • Gute Alternative zum Dokumenten­akkreditiv
     

Auftrag zur Erstellung einer Garantie

Sie müssen Zahlungen, Lieferungen oder Leistungen durch Erstellung einer Garantie absichern?

Bitte nutzen Sie folgendes Formular.

Gefahr erkannt - Gefahr gebannt

Das Auslandsgeschäft bietet zahlreiche Facetten. Und genauso vielfältig sind auch die Möglichkeiten, es durch Garantien abzusichern.

Direkte und indirekte Garantie

Je nach Gepflogen­heiten und Rechts­vorschriften im Ausland kann eine Garantie direkt oder indirekt ausgestellt sein:

  • Bei der direkten Garantie sagt Ihre Sparkasse Ihrem Geschäfts­partner eine Zahlung in bestimmter Höhe zu, z. B. für den Fall, dass Sie Ihren Vertrags­pflichten nicht voll­ständig nachgekommen sind.
  • Im Fall der indirekten Garantie ist eine ausländische Bank zwischengeschaltet.

Schutz vor Exportrisiken

Die Euler Hermes AG deckt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland wirt­schaftliche und politische Risiken aus Exportgeschäften ab.

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Dokumentenarten

Welche Dokumente gibt es?

Die Dokumente und ihre Behandlung spielen bei internationalen Transaktionen eine wichtige Rolle. Von besonderer Bedeutung sind neben der Rechnung die Dokumente für die zahlungsmäßige Abwicklung.

Rechnungen

Handelsrechnung (commercial invoice)

Konsulatsfaktura (consular invoice)

Zollfaktura (customs invoice)

Frachtrechnung (freight invoice)

Versicherungspapiere

Versicherungspolice (insurance policy)

Versicherungszertifikat (insurance certificate)

Transport- und Lagerhalterdokumente

Landfrachtverkehr

Duplikatfrachtbrief (Duplicate of Railway consignment note)

Spediteurübernahme- und/oder Versandbeschei-nigung (forwarding agents [shipping] receipt)

Internationaler CMR-Frachtbrief (truck waybill)

See- und Binnen-schiffsfrachtverkehr

Konnossement (bill of lading)

Ladeschein (inland waterway bill of lading)

Delivery Order

Mates Receipt (Steuermannsquittung)

Lagerschein (warehouse receipt)

Luftfrachtverkehr

Luftfrachtbrief (air waybill)

Postverkehr/ Kurier-dienst

Posteinlieferungsschein (parcel post receipt)
Kurierdienstquittung (courier receipt)

Weiter Dokumente

Dokumente, die Angaben über die Beschaffenheit der Ware enthalten

Werksattest (works certificate)

Analysenzertifikat (certificate of analysis)

Inspektionszertifikat (certificate of inspection)

Qualitätszeugnis (certificate of quality)

Gesundheitszeugnis (health certificate)

Sonstige

Packliste (packing list)

Gewichtsbescheinigung (certificate of weight)

Aufmassliste (list of measurement)

Ursprungszeugnis (certificate of origin)

Exportlizenz (export licence)

Versandanmeldung (community transit declaration)

Versandpapier (community transit document for establishing the community nature of the goods)

Warenverkehrsbescheinigung (movement certificate)

Tratte (draft)

1 Sicherer für den Exporteur als ein einfaches Zahlungsversprechen, wenn der Erfüllungswillen und die Leistungsfähigkeit (in Geld) des Importeurs vorhanden sind.
2 Ablauf in vereinfachter schematischer Form dargestellt.

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