Auftraggeber | Exporteur |
Begünstigter | Importeur |
Zielsetzung | Der Garantietyp für den Fall, dass ein Bieter sein Gebot zurückzieht nachdem er bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten hat. Die Zahlung aus der Garantie dient dazu, die Kosten einer neuen Ausschreibung zu decken. Durch die Bietungsgarantie werden in der Regel drei bis zehn Prozent des Auftragswertes gesichert. |
Auftraggeber | Exporteur |
Begünstigter | Importeur |
Zielsetzung | Hier stellt der Exporteur mit der Anzahlungsgarantie sicher, dass eine an sein Unternehmen geleistete Anzahlung zurückerstattet wird, sofern die vereinbarte Lieferung oder Leistung nicht erbracht wurde. In der Regel wird die Anzahlung in voller Höhe gesichert. |
Auftraggeber | Exporteur |
Begünstigter | Importeur |
Zielsetzung | Kommt der Exporteur seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollständig oder ordnungsgemäß nach, werden die Ansprüche des Importeurs durch die Stellung einer solchen Garantie besichert. Oftmals werden zehn bis zwanzig Prozent des Auftragswertes durch diese Garantieformen gesichert. |
Auftraggeber | Exporteur |
Begünstigter | Importeur |
Zielsetzung | Die Gewährleistungsgarantie dient der Sicherung etwaiger Ansprüche des Importeurs gegenüber dem Exporteur für den Fall, dass das gelieferte Gut bestimmte zugesagte Eigenschaften nicht besitzt oder nicht mängelfrei ist oder aber, dass etwa-ige Mängel, die nach Abschluss der Lieferung oder Leistung auftreten, innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden. Die Gewährleistungsgarantie umfasst in der Regel fünf bis zwanzig Prozent des Auftragswertes. |
Auftraggeber | Importeur oder Exporteur |
Begünstigter | Reederei |
Zielsetzung | Auf einem Konnossement bestätigt die Reederei gegenüber dem Exporteur den Empfang einer Ware. Gleichzeitig verpflichtet sie sich, die Ware dem berechtigten Empfänger, also dem Importeur, gegen Aushändigung eines Konossementes, zu übergeben. Will z.B. ein Importeur bereits vor Aushändigung des Konnossements über die bestellte Ware verfügen, muss er eine Konnossementsgarantie beibringen. Die Konnossementsgarantie der Bank des Importeurs oder auch der Bank des Exporteurs schützt die Reederei vor Schadensersatzansprüchen, die sich im Zusammenhang mit der Warenauslieferung ohne Vorlage eines Konnossementes ergeben können. In der Regel deckt die Konnossementgarantie bis zu 300 Prozent des Warenwertes ab. |
Auftraggeber | Importeur |
Begünstigter | Exporteur |
Zielsetzung | Diese Garantieform sichert alle Ansprüche des Exporteurs gegenüber dem Importeur für den Fall, dass der Importeur seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Exporteur aus einem Warengeschäft nicht nachgekommen ist. Eine Zahlungsgarantie wird i. d. R. bis zur Höhe des Warengeschäftes ausgestellt. |
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