Wer Schulden hat und diese aktuell nicht zurückzahlen kann, dem droht schnell eine Kontopfändung. Die Folge: Konten und Kreditkarten werden gesperrt. Sie können auf dem Konto nur noch über den Geldbetrag verfügen, der den gepfändeten Betrag übersteigt. Erreicht uns als Sparkasse ein Pfändungs-Auftrag, sind wir gesetzlich verpflichtet, diesen durchzuführen.
Wichtig: Freibetrag vor Pfändung schützen
Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotzdem bezahlt werden können, lässt sich Ihr Girokonto in ein „Pfändungsschutzkonto“ bzw. P-Konto umwandeln. So bleibt ein monatlicher Freibetrag auf Ihrem Konto erhalten. Die gesetzliche Freigrenze für eine Person liegt momentan bei 1.491,75 Euro pro Kalendermonat. Sind Sie für eine Person unterhaltspflichtig, erhöht sich der Betrag um monatlich 560,90 Euro. Danach um weitere 312,78 Euro, für die zweite bis fünfte Person.
Stand 1.7.2024
Wenn möglich, bezahlen Sie Ihre Pfändung sofort. Dadurch werden Ihre Konten entsperrt. Wenn Sie die Pfändung online bezahlen, wird die Zahlung direkt durch uns bearbeitet. Ihr Konto wird zeitnah wieder freigegeben.
Wandeln Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. So erhalten Sie Ihre Freibeträge. Alle Aufträge werden bis zur Freigrenze ausgeführt.
Regelmäßiges Zahlen von Unterhalt erhöht den Freibetrag. In diesem Fall laden Sie unten das Formular "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" herunter. Wer das Formular ausstellt, erfahren Sie unten bei „Häufig gestellte Fragen“. Danach können Sie uns das ausgefüllte Formular online per Upload, über Ihre Filiale oder per Post wieder zusenden.
Sind alle Pfändungen bezahlt, können Sie hier die P-Konto-Vereinbarung für Ihr Girokonto online wieder aufheben.
Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungs-Maßnahme. So kann ein Gläubiger versuchen, das ihm zustehende Geld einzufordern. Dafür hat er beim Amtsgericht einen „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“ erwirkt. Mit diesem kann er Kontoguthaben pfänden lassen. Ausnahme: Staatliche und kommunale Behörden (wie zum Beispiel Finanzämter, Städte usw.) oder Renten- und Krankenversicherungen, die direkt eine Pfändung durchsetzen können.
Ein Gläubiger ist derjenige, dem etwas geschuldet wird. Das kann beispielsweise ein Geldbetrag aus einer Leistung (zum Beispiel Handwerk) oder einem Kauf sein.
Der Gläubiger ist verpflichtet, Sie über die Pfändung zu informieren. In diesen Unterlagen finden Sie unter anderem:
Wir erhalten keine Kenntnis über Gründe und Umstände der Pfändung. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Gläubiger.
*außer juristische Personen
* Unser Experten-Team ist von montags bis freitags von 8.00 – 18.30 Uhr telefonisch unter 05221 14014088 erreichbar.
Nein, ein P-Konto schützt nicht vor einer Pfändung. Wir haben auch keine Möglichkeit, Gründe und Umstände der Pfändung zu überprüfen.
Haben Sie Anrecht auf einen erhöhten Freibetrag? Dann kann der Nachweis durch Arbeitgeber, Familienkasse, Jobcenter, Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenz-Beratungsstellen ausgestellt werden. Falls diese Stellen keine Bescheinigung ausstellen, hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag die Erhöhungsbeträge durch Beschluss festzusetzen.
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