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Kontopfändung – was nun?

Wer Schulden hat und diese aktuell nicht zurückzahlen kann, dem droht schnell eine Kontopfändung. Die Folge: Konten und Kreditkarten werden gesperrt. Sie können auf dem Konto nur noch über den Geldbetrag verfügen, der den gepfändeten Betrag übersteigt. Erreicht uns als Sparkasse ein Pfändungs-Auftrag, sind wir gesetzlich verpflichtet, diesen durchzuführen.

Wichtig: Freibetrag vor Pfändung schützen

Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotzdem bezahlt werden können, lässt sich Ihr Girokonto in ein „Pfändungsschutzkonto“ bzw. P-Konto umwandeln. So bleibt ein monatlicher Freibetrag auf Ihrem Konto erhalten. Die gesetzliche Freigrenze für eine Person liegt momentan bei 1.402,28 Euro pro Kalendermonat. Sind Sie für eine Person unterhaltspflichtig, erhöht sich der Betrag um monatlich 527,76 Euro. Danach um weitere 294,02 Euro, für die zweite bis fünfte Person.
Stand 1.7.2023

Sie haben Fragen?
Experten-Team Konto und Pfändung
montags bis freitags von 8.00 – 18.30 Uhr 05221 14014088

Das können Sie bei einer Pfändung tun:

Pfändung bezahlen

Wenn möglich, bezahlen Sie Ihre Pfändung sofort. Dadurch werden Ihre Konten entsperrt. Wenn Sie die Pfändung online bezahlen, wird die Zahlung direkt durch uns bearbeitet. Ihr Konto wird zeitnah wieder freigegeben.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten

Wandeln Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. So erhalten Sie Ihre Freibeträge. Alle Aufträge werden bis zur Freigrenze ausgeführt.

Pfändungsfreigrenze erhöhen:

Regelmäßiges Zahlen von Unterhalt erhöht den Freibetrag. In diesem Fall laden Sie unten das Formular "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" herunter. Wer das Formular ausstellt, erfahren Sie unten bei „Häufig gestellte Fragen“. Danach können Sie uns das ausgefüllte Formular online per Upload, über Ihre Filiale oder per Post wieder zusenden.

Pfändungsschutz Konto-Vereinbarung aufheben

Sind alle Pfändungen bezahlt, können Sie hier die P-Konto-Vereinbarung für Ihr Girokonto online wieder aufheben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungs-Maßnahme. So kann ein Gläubiger versuchen, das ihm zustehende Geld einzufordern. Dafür hat er beim Amtsgericht einen „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“ erwirkt. Mit diesem kann er Kontoguthaben pfänden lassen. Ausnahme: Staatliche und kommunale Behörden (wie zum Beispiel Finanzämter, Städte usw.) oder Renten- und Krankenversicherungen, die direkt eine Pfändung durchsetzen können.

Was ist ein Gläubiger?

Ein Gläubiger ist derjenige, dem etwas geschuldet wird. Das kann beispielsweise ein Geldbetrag aus einer Leistung (zum Beispiel Handwerk) oder einem Kauf sein.

Bei wem erhalte ich Auskunft zu meiner Pfändung?

Der Gläubiger ist verpflichtet, Sie über die Pfändung zu informieren. In diesen Unterlagen finden Sie unter anderem:

  • Anschrift und Kontaktdaten des Gläubigers
  • Höhe der Forderung

Wir erhalten keine Kenntnis über Gründe und Umstände der Pfändung. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Gläubiger.

Wer darf ein Pfändungsschutzkonto haben?
  • Jeder Kontoinhaber* hat Anspruch darauf, dass ein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.
  • Sie dürfen noch kein P-Konto (auch nicht bei anderen Kreditinstituten) besitzen.
  • Außerdem muss das Konto auf Sie als Einzelperson lauten.
  • Ein Gemeinschaftskonto – zum Beispiel bei Eheleuten – kann kein P-Konto werden.

*außer juristische Personen

Was sind die Kriterien für ein Pfändungsschutzkonto?
  • Ein P-Konto wird ausschließlich im Guthaben geführt.
  • Bis zur festgelegten Freigrenze (siehe oben) können Sie über das Guthaben verfügen.
  • Es kann keine Kreditlinie vereinbart und keine Kreditkarte erstellt werden.
  • Der Pfändungsschutz gilt auch rückwirkend, wenn Sie innerhalb von einem Monat nach Eingang einer Pfändung bei uns ein P-Konto beantragen.
  • Einmal umgestellt, bleibt Ihr Girokonto ein P-Konto bis Sie die Vereinbarung rückgängig machen. Sie muss nicht bei jeder Pfändung erneuert werden.
  • Ein P-Konto ist nicht kostenfrei. Entsprechend Ihrem Girokonto-Modell werden Kontoführungspreise berechnet.
  • Falls Ihr Girokonto bei Pfändungseingang überzogen ist, rufen Sie unsere Hotline* an.

* Unser Experten-Team ist von montags bis freitags von 8.00 – 18.30 Uhr telefonisch unter 05221 14014088 erreichbar.

Schützt mich ein Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen?

Nein, ein P-Konto schützt nicht vor einer Pfändung. Wir haben auch keine Möglichkeit, Gründe und Umstände der Pfändung zu überprüfen.

Durch wen wird die Bescheinigung für einen erhöhten Freibetrag ausgestellt?

Haben Sie Anrecht auf einen erhöhten Freibetrag? Dann kann der Nachweis durch Arbeitgeber, Familienkasse, Jobcenter, Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenz-Beratungsstellen ausgestellt werden. Falls diese Stellen keine Bescheinigung ausstellen, hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag die Erhöhungsbeträge durch Beschluss festzusetzen.

Sie haben Fragen?
Experten-Team Konto und Pfändung
montags bis freitags von 8.00 – 18.30 Uhr 05221 14014088
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