Vorteile

Vorteile des mit­wachsenden Kontos

  • Kostenloses Girokonto für alle von 0 bis 25 Jahren1
  • Kostenlose MeinGiro-Vorteilskarte für Ihr Kind, mit der es jeden Tag Geld sparen kann
  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetz­liche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind – keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetz­lichen Vertreter2
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang

Bequem von zu Hause aus er­ledigt

  1. Online, papier­los be­antragen
  2. Identität digital be­stätigen
  3. Geburts­urkunde ein­reichen
Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Mitwachsendes Konto – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

1 Kostenfrei für Schüler, Auszu­bildende, Studenten und Teil­nehmer am Bundes­freiwilligen­dienst oder Frei­willigen Sozialen Jahr bis einschließlich 25 Jahre.

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Funktionalität

Das Konto, das mitwächst

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Sparkonto oder Taschengeldkonto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

Abbildung von drei Kindern mit unterschiedlichen Körpergrößen
0 - 5 Jahre – Ansparkonto
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MeinGiroKnax – Das erste Ansparkonto

Wie Ihr Neugeborenes fängt es klein an: als Ansparkonto mit Guthabenverzinsung. Einzahlungen sind jederzeit möglich. Auch von Verwandten oder Paten.

  • Verzinsung von 0,5 Prozent p.a. bis 1.000 Euro (für Minderjährige)
  • Kosten­lose Konto­führung
  • Guthabenkonto (Keine Konto­überziehung möglich)
  • Bargeld­ein- und Aus­zahlungen jeder­zeit mög­lich3
  • Online-Banking-Zugang mit elek­tronischem Post­fach für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Ver­treter1
6 - 9 Jahre – Taschengeldkonto
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MeinGiroKnax – Flexibles Taschengeldkonto

Vom Ansparkonto zum Taschengeldkonto: Sie entscheiden, wann welche Funktionen hinzukommen. Ihr Kind lernt so, sein Taschengeld zu verwalten.

  • Verzinsung von 0,5 Prozent p.a. bis 1.000 Euro (für Minderjährige)
  • Kosten­lose Konto­führung 
  • Guthabenkonto (Keine Konto­überziehung möglich)
  • Taschengeld ganz einfach per Dauerauftrag
  • Den Umgang mit Geld lernen
  • Online-Banking-Zugang mit elek­tronischem Post­fach für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Ver­treter1
10 - 17 Jahre – (Fast) Vollwertiges Girokonto
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Aus MeinGiroKnax wird MeinGiroStart: Ein (fast) vollwertiges Girokonto

Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Ihr Kind geht schon mit dem ersten eigenen Geld um.

  • Verzinsung von 0,5 Prozent p.a. bis 1.000 Euro (für Minderjährige)
  • Kosten­lose Konto­führung 
  • Guthabenkonto (Keine Konto­überziehung möglich)
  • Kostenlose MeinGiro-Vorteilskarte, mit der Ihr Kind jeden Tag Geld sparen kann
  • Sparkassen-Card4 mit Kontaktlos-Bezahlfunktion und Wunsch-PIN
  • Online-Banking-Zugang mit sicherem pushTAN-Verfahren auch für Ihr Kind
  • Wero, Kontowecker und Klicksparen
  • Alleinige Verfügungsmacht für Ihr Kind, um den verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Geld zu lernen2
  • Online-Banking-Zugang mit elektronischem Postfach für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter1
18 - 25 Jahre – Vollwertiges Girokonto
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MeinGiroStart – Das vollwertige Girokonto für junge Erwachsene

Aus­bildung, Studium oder Beruf? Ihr Kind wird erwachsen und sein Konto auch.

  • Kosten­lose Konto­führung für Schüler, Studenten und Azubis bis 25 Jahre1
  • Online-Banking-Zugang mit sicherem pushTAN-Verfahren
  • Kontakt­loses Bezahlen mit der Sparkassen-Card4 oder dem Smart­phone
  • Online zahlen mit Wero und bequem von Smart­phone zu Smart­phone über­weisen
  • Auf Wunsch: MeinGiroPremium mit 50 Prozent Rabatt und S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung)
  • Mit der Sparkassen-Kreditkarte exklusive Mehrwerte sichern

Unsere Partner – Ihre Vorteile

Ab 7 Jahren gibt es für Kinder und junge Erwachsene viele tolle Mehrwerte zum kostenlosen Konto obendrauf.

Abbildung der MeinGiro-Vorteilskarte

Jetzt kommt mehr Spaß auf´s Konto

Mit der MeinGiro-Vorteilskarte oder der eigenen Sparkassen-Card4 hat man immer alle Vorteile dabei.

1 Kostenfrei für Schüler, Auszu­bildende, Studenten und Teil­nehmer am Bundes­freiwilligen­dienst oder Frei­willigen Sozialen Jahr bis einschließlich 25 Jahre.

Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

4 Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Kontowecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treterinnen und gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit Wero Taschen­geld in Echt­zeit kosten­frei senden
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

FAQ

Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Konto­eröffnung bequem von Zuhause aus durch­führen. Hierzu sind neben der Ein­reichung der Geburts­urkunde auch Online-Legitimationen der gesetz­lichen Ver­tretung not­wendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kundin oder Online-Banking-Kunde sind, können Sie die Konto­eröffnung auch mit einer TAN be­stätigen. Die zweite gesetz­liche Ver­tretung bestätigt die Konto­eröffnung immer über eine Online-Legitimation.

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Patinnen und Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld.

Was passiert, wenn mein Kind die Sparkassen-Card verliert?

Was passiert, wenn mein Kind die Sparkassen-Card verliert?

Ein Anruf genügt: Über die Sperr-Notrufnummer +49 116 116 kann die Karte jederzeit gesperrt werden. Denken Sie auch an Kreditkarten (ab 18 Jahre) und das Online-Banking.

Tipp:

  • 24 -Stunden-Servicehotline für Fragen zur Kreditkarte: +49 89 411 116 446

Tipp:

  • 24 -Stunden-Servicehotline für Fragen zur Kreditkarte: +49 89 411 116 446
Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift einer gesetz­lichen Ver­treterin oder eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mit­wachsende Konto bleibt bis zum 25. Geburts­tag kosten­frei.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre61,00-76,00 Euro / Monat
Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

Ab wann gibt es eine Kreditkarte zum Konto?

Ist Ihr Kind noch unter 18 Jahre alt, kann es die Mastercard- oder Visa Card Basis (Debitkarte) nutzen, eine Karte auf Guthabenbasis. Praktisch zum Beispiel für Käufe im Internet, einen Urlaub oder ein Au-pair-Jahr. Sobald Ihr Kind volljährig ist, kann es seine eigene Kreditkarte zum Konto beantragen. Bei einem regelmäßigen Einkommen gibt es den Klassiker unter den Kreditkarten – die Standard Kreditkarte.

Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Mitwachsendes Konto – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

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